PRÜFUNGEN – WARTUNG

Wir, die Firma Richard Heß Blitzableiterbau Prüfungen, Schorndorf – Plüderhausen führen Prüfungen, Wartungen für Blitzschutzanlagen bzw. Blitzableiter durch.

Blitzschutzanlage – Blitzableiter: Prüfung und Wartung

Blitzschutzanlagen sind sicherheitstechnische Einrichtungen zum Schutz von Gebäuden und der darin befindlichen Personen. Sie dienen dem vorbeugenden Brandschutz und erhöhen die Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur. Deshalb ist es sinnvoll und notwendig, Blitzschutzanlagen bzw. Blitzableiter regelmäßig zu prüfen, um deren Wirksamkeit bzw. die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen festzustellen.

 

Muss eine Blitzschutzanlage – ein Blitzableiter regelmäßig überprüft und gewartet werden?

In Verordnungen wird geregelt, ob Blitzschutz für ein Gebäude notwendig ist (z. B. Schule, Munitionslager) oder eine freiwillige Angelegenheit des Eigentümers bzw. Betreibers (z. B. Einfamilienhaus). Über die genaue Ausführung und Handhabung wird dann meistens nichts gesagt, sondern auf die einschlägigen technischen Regeln verwiesen. Diese sind i.d.R. in den VDE-Normen enthalten.

Im VDE 0185-305-3 Beiblatt 3 werden detaillierte Hinweise gegeben, wann und wie diese Überprüfungen in Abhängigkeit von der Schutzklasse, den eingesetzten Materialien, der Umgebungsbedingungen usw. durchgeführt werden. In der folgenden Tabelle sind die Zeitabstände genannt:

Kritische Situationen beziehen sich auf Gebäude, die störempfindliche Systeme beinhalten, oder auf Bürogebäude, Geschäftshäuser oder Plätze mit einer größeren Anzahl von Personen. Kritische Situationen können sich auch an Anlagenteilen ergeben, die starken mechanischen, atmosphärischen oder chemischen Beeinflussungen (Wind, besondere Witterung) ausgesetzt sind.Noch häufiger müssen Blitzschutzanlagen – Blitzableiter  für besondere Anlagen wie z.B. explosionsgefährdete Anlagen geprüft werden.

 

Wir, die Firma Richard Heß Blitzableiterbau Prüfungen Schorndorf – Plüderhausen

 

führen Prüfungen und Wartungen für Blitzschutzanlagen – Blitzableiter in einem Umkreis von 500 km von Stuttgart und im Rems-Murr-Kreis durch: d.h. z.B. in Stuttgart – Frankfurt – München – Aalen – Schwäbisch Gmünd – Schorndorf – Waiblingen – Fellbach – Göppingen – Heidelbeg – Tübingen – Bodensee – Plüderhausen – Remshalden – Weinstadt – Lorch – Welzheim – Winnenden – Rudersberg usw..