Blitzschutzanlage – Blitzableiter: Prüfung und Wartung
Blitzschutzanlagen sind sicherheitstechnische Einrichtungen zum Schutz von Gebäuden und der darin befindlichen Personen. Sie dienen dem vorbeugenden Brandschutz und erhöhen die Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur. Deshalb ist es sinnvoll und notwendig, Blitzschutzanlagen bzw. Blitzableiter regelmäßig zu prüfen, um deren Wirksamkeit bzw. die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen festzustellen.
Muss eine Blitzschutzanlage – ein Blitzableiter regelmäßig überprüft und gewartet werden?
In Verordnungen wird geregelt, ob Blitzschutz für ein Gebäude notwendig ist (z. B. Schule, Munitionslager) oder eine freiwillige Angelegenheit des Eigentümers bzw. Betreibers (z. B. Einfamilienhaus). Über die genaue Ausführung und Handhabung wird dann meistens nichts gesagt, sondern auf die einschlägigen technischen Regeln verwiesen. Diese sind i.d.R. in den VDE-Normen enthalten.
Im VDE 0185-305-3 Beiblatt 3 werden detaillierte Hinweise gegeben, wann und wie diese Überprüfungen in Abhängigkeit von der Schutzklasse, den eingesetzten Materialien, der Umgebungsbedingungen usw. durchgeführt werden. In der folgenden Tabelle sind die Zeitabstände genannt: